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 Ambulante Hilfen zur Erziehung - Region Sindelfingen

Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SBG VIII)

Diese Hilfe richtet sich an die ganze Familie. Die sozialpädagogische Familienhilfe soll Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Hilfe erfordert die Mitarbeit der gesamten Familie und geschieht in der Regel aufsuchend.

 

Ambulante Familientherapie (AFT, § 31 SGB VIII)

Die AFT stützt sich auf die Methoden und Grundlagen der systemtherapeutischen Sichtweisen. Sie beschäftigt sich mit Problemen einzelner Familienmitglieder, die sich auf die ganze Familie auswirken. Die Hilfeform wird grundsätzlich im Co-Team mit zwei Beraterinnen und Beratern nach einem festgelegten Konzept angeboten. AFT wird von ausgebildeten Familientherapeuten durchgeführt.

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)

Hierbei handelt es sich um eine intensive und individuell ausgerichtete Betreuung von Jugendlichen, die in ihrer sozialen Integration unterstützt werden sollen. Auch steht die Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Mittelpunkt.

Clearingauftrag
(§ 27 SGBVII)

In komplexen Fallkonstellationen kann es nötig sein, mit Hilfe eines befristeten Clearingauftrages den konkreten Hilfebedarf herauszuarbeiten. Dabei wird ein mögliches Hilfekonzept mit der Familie erarbeitet.

Video-Home-Training (VHT § 27 SGBVIII)

VHT ist eine Methode der sozialpädagogischen Familienhilfe. Neben dem Gespräch in der Familie findet hier zusätzlich eine Visualisierung statt. Interaktionen der Familie werden gefilmt und die positiven Sequenzen zusammengeschnitten. Diese werden dann mit der Familie angeschaut und besprochen. VHT wird von speziell dafür ausgebildeten Fachkräften angeboten.

 

 

Betreutes Jugendwohnen (§ 34 SGB VIII, bei jungen Volljährigen in Verbindung mit § 41 SGB VIII)

Jugendliche und junge Erwachsene werden auf ihrem Weg in die Selbständigkeit in ihrer eigenen Wohnung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen begleitet. Die Häufigkeit der Kontaktzeiten richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.